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AGB's für Online-Dienste

Allgemeine Geschäftsbedingungen für auf Online-Diensten angebotenen Werbeflächen und sonstige werbliche Inhalte sowie für den Gebrauch des Internet-Angebotes der in der Keppler Medien Gruppe zusammengeschlossenen Einzelverlage

I. Verhältnis zum Nutzer

  1. Nutzer dieser Site ist jede Person, die diese Site anwählt. Anbieter ist der jeweilige Einzelverlag.

  2. Der Nutzung dieser Site liegen ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Nutzers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

  3. Die in dieser Site veröffentlichten Inhalte sind mit großer Sorgfalt recherchiert.
    Dennoch dient der Inhalt dieser Site nur dem allgemeinen Gebrauch und der allgemeinen Information. Eine Garantie seitens des Anbieters für den Inhalt dieser Site und dessen Richtigkeit wird nicht übernommen. Der Inhalt dieser Site sollte daher nicht für Entscheidungen verwandt werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Site jederzeit ohne Ankündigung zu verändern

  4. Durch die bloße Nutzung dieser Site entsteht kein irgendwie geartetes Schuldverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.

  5. Der Anbieter übernimmt für eine mögliche Verseuchung dieser Site durch Viren oder sonstige durch die Benutzung dieser Site am Computersystem des Nutzers oder Dritter entstehende Schäden keinerlei Haftung. Die Nutzung dieser Site geschieht auf eigene Gefahr.

  6. Eine Haftung für Links wird ebenfalls in keiner Hinsicht übernommen.

  7. Sollte der Nutzer dem Anbieter Daten jeglicher Art übermitteln, geschieht dies auf die Gefahr des Nutzers.

  8. Daten des Nutzers werden gemäß den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert. Die Benachrichtigung nach § 33 BDSG gilt hiermit als erbracht.

II. Verhältnis zum Auftraggeber

  1. Ein Werbeschaltauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung, Verbreitung oder Verknüpfung einer oder mehrerer Werbeschaltungen zwischen einem Werbetreibenden (im Folgenden: Auftraggeber) in Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, und dem jeweiligen Einzelverlag (im Folgenden: Auftragnehmer).

    Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Einklang stehen, ausgeschlossen.

  2. Der Vertrag kommt erst zustande durch

    a) schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftragnehmers oder
    b) die online erfolgende Verbreitung der Werbung.

    Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.

  3. Die Werbeunterlagen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Aufschaltbeginn in einem einwandfreien, geeigneten elektronischen Zustand zu liefern. Sind die Unterlagen erkennbar ungeeignet oder beschädigt, fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Ab 7 Werktagen vor Schaltungsbeginn sind Änderungen an den Werbungsunterlagen und Platzierungen nicht mehr möglich. Bei verspäteter Anlieferung, nachträglicher Änderung oder fernmündlich übermittelten Korrekturen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für ordnungsgemäße Verbreitung der Werbung. Dies gilt auch, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Veröffentlichung zeigen. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Vorlagen endet für den Auftragnehmer 3 Monate nach letztmaliger Verbreitung des Werbemittels.

  4. Die Übermittlung von Vorlagen auf digitalem Wege geschieht auf Gefahr des Auftraggebers. Unbeabsichtigte Veränderungen hat der Auftraggeber zu vertreten. Sie berechtigen nicht zur Minderung oder zu Schadensersatz. Sollte der Auftraggeber eine solche Veränderung feststellen, hat er diese unverzüglich nach Einstellung in die Site, spätestens aber 5 Werktage nach Einstellung, zu rügen. Der Auftragnehmer wird dann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Berechnung des Aufwandes nach Übermittlung der richtig gestellten Datei einen Austausch der veränderten Datei vornehmen.

  5. Mehraufwendungen des Auftragnehmers für die Bearbeitung von Bildvorlagen, Originalabänderungen usw. werden gesondert abgerechnet.

  6. Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeschaltaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gute Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung des Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Er erhält in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

  7. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Werbeschaltung erforderlichen Nutzungsrechte, also der Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte an den von ihm dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Dateien (z.B. Texte, Fotos, Graphiken usw.) oder sonstiger zur Verfügung gestellter Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

  8. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt, die Herkunft und die technische Form der Werbung. Der Auftragnehmer überprüft die Werbung nur hinsichtlich offensichtlich rechtswidriger Inhalte. Er übernimmt keine anderen Prüfungen, insbesondere hinsichtlich interaktiver Verbindungen wie z.B. Hyperlinks oder nutzerinduzierter Vorgänge. Der einen Link buchende Auftraggeber versichert, dass die auf der dann hyperaktiv verbundenen Site gesetzten Links nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Hierfür übernimmt der Auftraggeber ebenfalls die Haftung und stellt den Auftragnehmer von der diesbezüglichen Haftung - soweit gesetzlich möglich - und den zur Wahrung seiner Rechte notwendigen Verfahrens- und Beratungskosten frei.

  9. Werbeschaltungen sind - wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde - zur sofortigen Verbreitung bestimmt. Bei Vereinbarung eines Rechts zum Abruf mehrerer Werbeschaltungen ist der Abschluss innerhalb eines Jahres nach Schaltung der ersten Werbung abzuwickeln.

  10. Ruft der Auftraggeber die Werbung innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht ab oder gerät er mit Zahlung der Rechnungen in Verzug, hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem den tatsächlichen Abnahmen entsprechenden Rabatt nachzuentrichten. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt. Beruht die Nichtabnahme auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers, entfällt die Pflicht zur Nachentrichtung.

  11. Die Platzierung der Werbung erfolgt auf den für die Werbung vorgesehenen Flächen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Ist dies nicht möglich, platziert der Auftragnehmer die Werbung nach billigem Ermessen unter weitestgehender Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

  12. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber unverzüglich zu überprüfen, ob die Werbeschaltung in der im Vertrag vorgesehenen Weise veröffentlicht wurde und, ausgenommen der Fälle von 4., etwaige Mängel innerhalb von zwei Wochen zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Werbung, bei versteckten Mängeln mit deren Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Schaltung der Werbung als genehmigt. Bei Auftraggebern, die Nichtkaufleute sind, beträgt die Rügefrist 6 Monate.

  13. Der Auftraggeber hat, ausgenommen der Fälle von 4., bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Werbung oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften einen Gewährleistungsanspruch auf unverzügliche Mängelbeseitigung oder, wenn diese nicht möglich ist, einen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzwerbung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung wiederum nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber unter Ausschluss aller anderen Ansprüche einen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

  14. Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

  15. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, es sei denn die Haftung betrifft Kardinalspflichten. In allen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

  16. Wird die Durchführung des Auftrages infolge höherer Gewalt oder anderer, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände (insbesondere Störungen der Kommunikationsnetze oder in der Stromversorgung; Arbeitskämpfe), auf Dauer erheblich erschwert, besteht keine Verpflichtung zur Erfüllung und zum Schadensersatz. Wird die Werbung in angemessener und zumutbarer Zeit nach der Störung veröffentlicht, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf volle Zahlung.

  17. Es gilt jeweils diejenige Preisliste des Auftragnehmers, die zum Datum des Auftragsabschlusses gültig ist. Änderungen der Preisliste haben auf laufende Aufträge erst nach dreimonatiger Karenzzeit Auswirkungen. Werbungsmittler und Werbeagenturen verpflichten sich dazu, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Auftragnehmers zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährleistete Mittlungsvergütung (AE-Provision) darf an Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Aufträge, für die ein Nachlass gewährt wird, können nur zugunsten ein und derselben natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen werden. Gesellschaften, an denen eine Mehrheitsbeteiligung besteht, können in die Berechnung des Nachlasses einbezogen werden.

  18. Außer im Falle der Vorausleistung durch den Auftraggeber wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach erstmaliger Schaltung der Werbung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht individualvertraglich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur dann zulässig, wenn diese Gegenansprüche gerichtlich festgestellt bzw. anerkannt sind.

  19. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gegenüber Kaufleuten die banküblichen Zinsen für Dispositionskredite als Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Schaltungen Vorauszahlung verlangen.
    Entstehen nachträglich begründetete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Werbungen ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  20. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbeschaltungsbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Erklärung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung.

  21. Erfüllungsort ist Offenbach am Main.
    Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und vergleichbaren Rechtsträgern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Offenbach am Main. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Stand: 30.07.2009